+++ MTB-Club Corona Update +++

Liebe MTB-Club Mitglieder und Freunde des MTB-Club,

Die Corona-Regelungen sind seit 13.04.22 gelockert und wir haben den normalen Vereinssportbetrieb aufgenommen. Viel Spaß beim Biken! Wir sehen uns auf den Trails! 

Den aktuellen Stand sowie die derzeitigen Coronazahlen für München gibt’s hier

 


Das MTB-Club Hygieneschutzkonzept


Weitere Infos:

Die aktuellen Corona-Maßnahmen in Bayern findet ihr immer hier auf der Seite www.bayern.de und die Regelungen lokal für München auf www.muenchen.de.

Ebenso verweisen wir auf diese Informationsseiten:

Der MTB-Club hält sich an die gültigen Einschränkungen und Hygienemaßnahmen im Sport. Die Landessportverbände informieren hier immer aktuell über die Lage des Verbands- und Vereinssports in Bayern. Informiert euch gerne auch selbst auf den Seiten des bayr. Landessportverbandes BLSV oder des bayr. Radsportverbandes BRV

Wir wollen an alle appellieren, die offiziellen Maßnahmen zum Infektionsschutz immer zu beachten und einzuhalten.

Vielen Dank!
Der Vorstand


Zur aktuellen Lage am 13.04.2022:

Die verpflichtenden 2G- und 3G-Regeln für öffentliche und private Veranstaltungen, in der Gastronomie, für Hotels, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sind aufgehoben.


Zur aktuellen Lage am 14.02.2022:

Die derzeit gültige 15. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist bis zum 23. Februar 2022 verlängert. Zum 9. Februar sind einige Corona-Lockerungen u.a. bei Veranstaltungen, Bädern und in der Gastronomie in Kraft getreten. 

Für den Sport gilt: Unter freiem Himmel (außerhalb von Sportanlagen) ist die Sportausübung ohne Testnachweis gestattet.


Zur aktuellen Lage am 25.12.2021:

Seit dem 15.12.21 gilt in München:
Unter freiem Himmel (außerhalb von Sportanlagen) ist die Sportausübung ohne Testnachweis gestattet.

 


Zur aktuellen Lage am 19.11.2021: Krankenhausampel weiterhin Stufe Rot

Seit 16. November gelten in Bayern verschärfte Corona-Regeln. In der Gastronomie gilt 2 G und es erhalten nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt, auch bei der Maskenpflicht kommt es zu Neuerungen

  • In geschlossenen öffentlichen Räumen gilt FFP2-Maskenpflicht, auch wenn der Zutritt durch 3G Plus und 2G geregelt ist
  • bei Veranstaltungen unter freiem Himmel mit mehr als 1.000 Personen gilt ebenfalls FFP2-Maskenpflicht

 


Zur aktuellen Lage am 14.11.2021:

Krankenhausampel Stufe Rot

Die rote Stufe gilt, sobald landesweit mehr als 600 Intensivbetten mit Covidpatienten belegt sind. Sobald dies nach Feststellung des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege der Fall ist, gilt landesweit ab dem folgenden Tag:

  • Einrichtungen, Veranstaltungen etc., die bislang nach 3G-Regeln zugänglich waren, sind dann nur nach 2G zugänglich, also nur für Geimpfte und Genesene, nicht für Getestete.
  • Ausgenommen werden hier die Gastronomie, Beherbungsunternehmen und körpernahe Dienstleistungen. Hier bleibt es bei 3G plus.
  • In Hochschulen, außerschulischen Bildungsangeboten einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Bibliotheken und Archive gilt weiterhin die Zugangsmöglichkeit auch mit Schnelltest (3G).
  • NEU seit 10.11.: Ebenfalls ausgenommen sind minderjährige Schüler*innen über 12 Jahre, wenn sie selbst Sport treiben, Musik machen oder Theater spielen. Für sie gilt weiter 3G.
  • 3G am Arbeitsplatz: Die Zugangsregelung „3G“ (einfacher Schnelltest zweimal pro Woche) gilt in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten im Falle der roten Stufe außerdem für alle Beschäftigten, die während ihrer Arbeitszeit Kontakt zu anderen Personen haben können. Das gilt allerdings nicht für den Handel und den ÖPNV.

Stand der Krankenhausampel: Den aktuellen Stand sowie die derzeitigen Coronazahlen für München gibt’s hier


Zur aktuellen Lage am 07.11.2021:

Krankenhausampel Gelb – Verschärfungen ab 7. November:

In Bayern steht die Krankenhausampel seit dem 6. November auf Stufe Gelb. Damit einhergehend gelten seit dem 7. November schärfere Corona-Regeln unter anderem bezüglich der Maskenpflicht und der Zutrittsbeschränkungen. Hier gibt es alle Informationen zu den aktuellen Regeln und ihren Auswirkungen auf Kontakte, Schulen, Restaurants, Kultur, Freizeit und Sport. Weiterführender Link.

 

, Foto: Bayerisches Gesundheitsministerium


Zur aktuellen Lage am 28.09.2021:

Die 7-Tage-Inzidenz für München beträgt laut RKI 93,6 (Stand 28.9.). Für München gilt die Inzidenzeinstufung „über 35“.

In München wurden für Montag, 27. September, 161 neue Corona-Fälle (einschließlich 70 Nachmeldungen) und keine weiteren Todesfälle gemeldet. Insgesamt sind in der Landeshauptstadt damit bislang 85.427 Infektionen bestätigt. In dieser Zahl enthalten sind 80.727 Personen, die bereits genesen sind, 3.383 aktuell Infizierte sowie insgesamt 1.317 Todesfälle.


Zur aktuellen Lage am 13.09.2021:

Die 7-Tage-Inzidenz ist in München wieder gestiegen und beträgt laut RKI 58,3. Es gelten für München die aktzuellen Regelungen der Inzidenzeinstufung „über 35“: Unter freiem Himmel ist die Sportausübung ohne Testnachweis gestattet. Personenobergrenzen für die Sportausübung gibt es derzeit nicht.


Zur aktuellen Lage am 20.08.2021:

Die 7-Tage-Inzidenz ist in München wieder gestiegen und beträgt laut RKI 43,1 (Stand 20.8.). Es gelten für München weiterhin die Regelungen der Inzidenzeinstufung „unter 50“. 


Zur aktuellen Lage am 15.07.2021:

Die 7-Tage-Inzidenz für München beträgt laut RKI 15,2. Für München gelten aktuell weiterhin die Regelungen der Inzidenzeinstufung „unter 50“.


Zur aktuellen Lage am 28.06.2021:

Die 7-Tage-Inzidenz für München beträgt laut RKI 9,7. Für München gelten aktuell weiterhin die Regelungen der Inzidenzeinstufung „unter 50“.


Zur aktuellen Lage am 20.06.2021:

Die 7-Tage-Inzidenz für München beträgt laut RKI 12,6. Für München gelten aktuell weiterhin die Regelungen der Inzidenzeinstufung „unter 50“.


Zur aktuellen Lage am 12.06.2021:

Die 7-Tage-Inzidenz für München beträgt laut RKI 20,0. Für München gelten aktuell weiterhin die Regelungen der Inzidenzeinstufung „unter 50“.


Zur aktuellen Lage am 06.06.2021: Aktuell gelten gelockerte Kontaktbeschränkungen

Das RKI meldet aktuell eine 7-Tage-Inzidenz von 23,0 für München (corona.rki.de). Bei der aktuellen Inzidenz von unter 30 ist kontaktfreier Outdoorsport in Gruppen von bis zu 25 Personen erlaubt.

 


Zur aktuellen Lage am 31.05.2021: Ab Mittwoch 02.06.2021 gelockerte Kontaktbeschränkungen

Nachdem das RKI am Montag (31.05.21) zum fünften Mal in Folge für München einen Inzidenzwert unter 35 gemeldet hat, gilt ab Mittwoch, 2. Juni, für die Kontaktbeschränkungen die Inzidenzeinstufung „unter 35“.

In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine 7-Tage-Inzidenz von 50 nicht überschritten wird, ist nur kontaktfreier Sport in Gruppen von bis zu 10 Personen oder unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt.

 


Zur aktuellen Lage vom 06.05.2021

Heute liegt die Inzidenz bei 99. Bei Werten unter 100 an 5 aufeinanderfolgenden Tagen ist kontaktfreier Sport von bis zu max. 5 Personen aus max. 2 Haushalten erlaubt. Kinder unter 14 Jahren werden nicht separat gezählt und können immer dabei sein. Dies wäre aktuell ab dem 10. Mai möglich.

Außerdem ist bereits Sport im Freien von Kindergruppen mit max. 5 Teilnehmern unter 14 Jahren erlaubt. Der Trainer muss einen aktuellen negativen Corona-Test vorweisen.

 


Zur aktuellen Lage vom 04.05.2021

Die bayerische Staatsregierung hat in einer Kabinettssitzung am 4. Mai eine Verlängerung der Corona-Maßnahmen bis zum 2. Juni beschlossen sowie Änderungen, die ab dem 6. Mai schrittweise in Kraft treten.


Zur aktuellen Lage vom 14.04.2021

Seit dem 14. April greift in München erneut die von Bund und Ländern beschlossene Notbremse, ab Freitag den 16.04. wird zusätzlich auch das Alkoholverbot ausgeweitet. Hier gibt es alle Informationen zu den aktuellen Regeln und ihren Auswirkungen auf Kontakte, Schulen, Restaurants, Kultur, Freizeit und Sport.

Für Bayern sind derzeit die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und die Einreise-Quarantäneverordnung maßgeblich für die geltenden Corona-Maßnahmen. Am 13. April hat die bayerische Staatsregierung eine Verlängerung der Verordnungen bis einschließlich 9. Mai beschlossen.

Sollte die geplante Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes in Kraft treten, wird die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung entsprechend angepasst.

 


Zur aktuellen Lage vom 23.03.2021

Mit der Verlängerung und Anpassung der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zum 23.3. gilt auch der Lockdown bis mindestens 18. April weiter. Wegen der dynamischen Entwicklung des Infektionsgeschehens kommt es in München bis zum 12. April vorerst zu keinen weiteren Öffnungsschritten.

 


Zur aktuellen Lage vom 07.03.2021

Bund und Länder haben sich am 3. März auf eine Verlängerung der Corona-Maßnahmen bis mindestens 28. März geeinigt, gleichzeitig aber weitere Lockerungen im Rahmen eines Mehrstufen-Plans beschlossen, die auch Kultur, Einzelhandel und Gastronomie betreffen. Das Bayerische Kabinett hat diesen Lockerungen am Donnerstag, 4. März., zugestimmt. Die neuen Regeln sind in der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) vom 05. März verankert.


Zur aktuellen Lage vom 11.02.2021

Aufgrund der nach wie vor zu hohen Corona-Infektionszahlen wird der Lockdown über den 14. Februar hinaus bis vorerst 7. März 2021 verlängert. Das haben die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen am 10. Februar gemeinsam beschlossen. Die derzeitigen Kontaktregeln und die Maskenpflicht bleiben bestehen. (Quelle muenchen.de)

Verboten ist organisierter Freizeit- und Amateursportbetrieb, erlaubt bleibt Individualsport unter freiem Himmel und im Rahmen der Kontaktbeschränkungen.

 


Zur aktuellen Lage vom 04.02.2021

Land in Sicht? Die 7-Tages-Inzidenz ist heute erstmals seit 3 Monaten auf unter 50/100.000 Fällen gesunken.

 


Zur aktuellen Lage vom 31.01.2021

Die strengen Beschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie gelten bis 14.02.2021.

 


Zur aktuellen Lage vom 05.01.2021

Die noch strengeren Regeln des Corona-Lockdowns wurden nach Beschluss von Bund und Ländern bis 31.01.2021 verlängert.

 


Zur aktuellen Lage vom 16.12.2020

Die strengen Regeln des Corona-Lockdowns der Bayr. Infektionsschutzverordnung wurden nach Kabinettsbeschluss der Bayerischen Staatsregierung bis 10.01.2021 verlängert.

 


Zur aktuellen Lage ab dem 09.12.2020

Die 10. Bayerischen Infektionsschutzverordnung (10. BayIfSMV) tritt am 09.12.2020 in Kraft und gilt bis 05.01.2021

Auszug aus der 10. Bay. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung: § 10 Sport (1)

Die Ausübung von Individualsportarten ist nur im Rahmen von § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 10 erlaubt. Dieser lautet:

(1) Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt.

(2) Triftige Gründe im Sinne des Abs. 1 sind insbesondere:

Sport und Bewegung an der frischen Luft, allerdings ausschließlich allein, mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie mit den Angehörigen eines weiteren Hausstands, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird; die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht.

 


Zur aktuellen Lage ab dem 02.11.2020

Informationen und Anwendung der Regelungen auf der Seite des BRV.

Der Sport wird von den neuen Corona-Regelungen wieder hart getroffen. Den November über wird kein normaler Trainingsbetrieb stattfinden können. Wir bedauern dies sehr, unter den gegebenen Umständen geht aber selbstverständlich die Gesundheit vor.

Die folgenden Regelungen gelten vom 02.11.2020 bis 30.11.2020.:

1. Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen. Dazu gehören

  • Theater, Opern, Konzerthäuser, und ähnliche Einrichtungen,
  • Messen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen),
  • Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen,
  • Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen,
  • der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen,
  • Schwimm- und Spaßbäder, Saunen und Thermen,
  • Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen.

2. Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt. Profisportveranstaltungen können nur ohne Zuschauer stattfinden.

Unsere Individual-Disziplinen im Freien haben wieder einen leichten Vorteil gegenüber den Team- und Hallen- Disziplinen. Ein Training kann zumindest allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes stattfinden.

Viele Vereine haben im Frühjahr schon gezeigt, wie kreativ sie alternative Möglichkeiten ausschöpfen, um trotzdem einige Sportangebote durchführen zu können. Sei es online oder in Form von Trainingsplänen etc.

Gemeinsam schaffen wir es durch diese schwere Zeit und hoffen auf eine annähernd normale Saison 2021.


Zur aktuellen Lage, 17.10.2020:

  • Verschärfung der Corona-Regeln in München: Im Stadtgebiet München steigen die Corona-Infektionen wieder an. Der Inzidenzwert liegt wieder über dem kritischen Schwellenwert von 50 Infektionen / 100.000 Einwohner / Woche. Der Stab für außergewöhnliche Ereignisse unter Leitung von Oberbürgermeister Dieter Reiter hat Corona-Maßnahmen nach den Vorgaben der bayerischen Staatsregierung beschlossen, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen: Maskenpflicht, Sperrstunde, Kontaktbeschränkungen. Aktuelle Informationen zur Corona-Krise und den Maßnahmen in München immer auf www.muenchen.de

 

  • Für den Sportbetrieb ändert sich dabei jedoch nichts gegenüber den bisher bereits geltenden Regelungen! Grund hierfür ist, dass im Sportbereich bisher keine signifikant hohe Anzahl an Ansteckungen bekannt wurde. Die Hygienekonzepte greifen also gut und sollten von uns allen weiter eingehalten werden.
    Wichtig zu wissen ist, dass die aktuell verschärften Corona-Regeln in München nicht für alle Veranstaltungen gleichermaßen gelten. Im privaten Bereich werden Gruppen auf 5 Personen beschränkt. Öffentliche Veranstaltungen mit großen und unübersichtlichen Teilnehmerzahlen sind grundsätzlich nicht erlaubt. Vereinsveranstaltungen mit begrenzten und definierten Teilnehmerzahlen sind weiterhin unter den folgenden Bedingungen erlaubt:

 


Zur aktuellen Lage, 24.06.2020:

  • Thema Fahrgemeinschaften: Heute ist Übergabe unseres neuen MTB-Club Vereinsbusses! Wir werden diesen ab sofort für unsere Veranstaltungen einsetzen und Fahrgemeinschaften bilden. Gültige Hygienebestimmungen und Abstandsregelungen müssen weiter eingehalten werden Fahrgemeinschaften sind unter bestimmten Vorgaben bereits möglich (siehe Bestimmungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie des Freistaates Bayern):
    • Personen aus einem Haushalt
    • Personen aus getrennten Haushalten mit Atemschutzmasken

  • Vorerst werden wir den Vereinsbus für Veranstaltungen mit maximal 6 Personen besetzen und jeweils einen Platz zwischen den Mitfahrenden zur Abstandswahung einhalten. Bei gemeinsamen Fahrten im Vereinsbus müssen von allen Mitfahrenden Atemschutzmasken getragen werden.
  • Die Situation zu Fahrgemeinschaften werden wir zum 01. Juli aktuell bewerten

Zur aktuellen Lage, 03.06.2020:

  • Ab Montag, den 08.06.20 werden Outdoor-Sportaktivitäten in Gruppen von max. 20 Personen wieder erlaubt
  • Gültige Hygienebestimmungen und Abstandsregelungen müssen weiter eingehalten werden
  • MTB-Club erweitert den Sportbetrieb wieder in gewohnten Gruppengrößen mehr Infos dazu hier

Zur aktuellen Lage, 07.05.2020:

  • Aktivitäten in kleinen Gruppen von max. 5 Personen werden in Bayern ab 11.05. wieder erlaubt
  • Gültige Hygienebestimmungen müssen weiter eingehalten werden
  • MTB-Club startet eingeschränkten Sportbetrieb in kleinen Gruppen, mehr Infos dazu hier

Zur aktuellen Lage, 21.04.2020:

  • Auch in Bayern werden aktuell die Beschränkungen in der Corona-Krise gelockert. Dazu gehört, dass ab 20. April auch Kontakt zu einer Person außerhalb des eigenen Hausstands bestehen darf. Die Lockerung gilt nur für Sport und Bewegung an der frischen Luft
  • Näheres zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) findet ihr hier: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-152/
  • Der BRV hat weiterhin bis zum 1. Juni den kompletten Sportbetrieb eingestellt, darunter fallen z.B. auch Rennen. Der Dachverband BDR erwartet jedoch noch eine differenzierte Bewertung bezüglich Großveranstaltungen
  • Unsere Planungen für die Saison 2020 sind weiterhin bis auf Weiteres ausgesetzt. Wir planen sehr vorsichtig mit den ersten Veranstaltungen ab Mitte Mai. Informiert Euch bitte immer auf der MTB-Club Homepage / Kalender.
  • Der Vorstand wünscht allen Mitgliedern, Familien, Verwandten, Freunden und Bekannten beste Gesundheit und etwas Durchhaltevermögen für die nächsten Wochen! Wir rufen euch alle dazu auf, sich an die Regelungen der Ausgangsbeschränkung zu halten. Bleibt aber auch in Form und haltet euch fit mit Sportübungen in Eurer Wohnung, wie Workouts, Rollefahren, Yoga. Wenn ihr draußen Sport macht, bitte mit Bedacht und die entsprechenden Maßnahmen einhaltend

Zur aktuellen Lage, 01.04.2020:

  • In Bayern sind die aktuellen Beschränkungen in der Corona-Krise bis 19.04.2020 verlängert worden. Näheres zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) findet ihr hier: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-152/
  • Die Landessportverbände informieren immer aktuell über die Lage des Verbands- und Vereinssports in Bayern. Informiert euch gerne auch selbst auf den Seiten des BLSV https://bayernsport-blsv.de/coronavirus/ oder des BRV https://www.bayerischer-radsportverband.de/
  • Am Dienstag 31.03.2020 hat der MTB-Club Vereinsvorstand per Telefonkonferenz getagt. Auch wir beim MTB-Club nutzen in dieser Zeit interaktive Medien, um den Vereinsbetrieb so gut als möglich weiterzuführen.
  • Die Planungen für die Saison 2020 sind auch weiterhin bis mindestens 19.04.2020 ausgesetzt. Wir müssen hier immer nach aktuellen Lage entscheiden. Momentan gehen wir davon aus, dass wir bis Ende April keine Vereinsveranstaltungen durchführen werden. Wir planen sehr vorsichtig die ersten Veranstaltungen ab Mai. Dies können wir jedoch immer nur auf Vorbehalt tun, da die Lage sich weiterhin täglich ändert. Informiert Euch bitte immer auf der MTB-Club Homepage / Kalender.
  • Der Vorstand wünscht allen Mitgliedern, Familien, Verwandten, Freunden und Bekannten beste Gesundheit und etwas Durchhaltevermögen für die nächsten Wochen! Wir rufen euch alle dazu auf, sich an die Regelungen der Ausgangsbeschränkung zu halten. Bleibt aber auch in Form und haltet euch fit mit Sportübungen in Eurer Wohnung, wie Workouts, Rollefahren, Yoga. Wenn ihr draußen Sport macht, bitte nur alleine oder mit Angehörigen eures Haushaltes.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Zur aktuellen Lage, 31.03.2020:

 


Zur aktuellen Lage, 16.03.2020:

  • Der Bayerische Radsportverband (BRV) sowie der Bayerische Landessportverband (BLSV) sagen sämtliche Sportveranstaltungen, Radrennen und Ausbildungen bis mindestens 19.04.2020 ab. Diese Maßnahme wird auch allen Mitgliedervereinen wie dem MTB-Club empfohlen.
  • In Bayern gilt wegen der Coronavirus-Krise ab sofort der Katastrophenfall. Das teilte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am heutigen Montag in München mit.
  • Bayern weitet die Beschränkungen dabei noch einmal weiter aus. Nicht nur Kinos, Clubs, Vereinsräume und ähnliches werden ab Dienstag geschlossen, sondern auch Sportplätze und Spielplätze werden gesperrt,

Aus dem Newsblog zur Corona Krise der Süddeutschen Zeitung: https://www.sueddeutsche.de/bayern/coronavirus-bayern-newsblog-1.4775078 

Montag, 16. März, 10.42 Uhr: Angesichts der schnellen Ausbreitung des Coronavirus sollen die Menschen in Bayern auch ihre sozialen Kontakte überdenken. „Es gibt keine Ausgangssperre, jedenfalls derzeit nicht“, sagte Ministerpräsident Söder. Jeder solle sich aber überlegen, ob er nach draußen gehe und welche Kontakte er habe. Söder berichtete, dass die Infektionsketten in Bayern nicht mehr nachvollzogen werden könnten. „Das heißt, es beginnt eine exponentielle Entwicklung.“ Deswegen sei es nun wichtig, alles zu unternehmen, um die Ausbreitung des Virus Sars-CoV-2 zu verlangsamen. „Ich kann nicht versprechen, dass es die letzten Maßnahmen sind“, so Söder.

Montag, 16. März, 10.16 Uhr:
 Um die Grundversorgung mit Lebensmitteln und anderen wichtigen Produkten sicherzustellen, weitet Bayern die Ladenöffnungszeiten für bestimmte Geschäfte aus: Supermärkte, Lebensmittelgeschäfte, Drogerien, Apotheken, Tankstellen, Banken und einige weitere Geschäfte dürfen werktags bis 22.00 Uhr öffnen und auch sonntags geöffnet haben, dann bis 18.00 Uhr. Restaurants und Betriebskantinen dürfen in Bayern indes nur noch von 6.00 bis 15.00 Uhr öffnen. Onlinehandel und Post werden nicht eingeschränkt, auch Handwerksbetriebe können weiterarbeiten.

Aktuellste Informationen zur Lage jederzeit auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums.  https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html

Der Vorstand
Die Sportbereiche

 


Zur aktuellen Lage, 15.03.2020:

Die Corona-Krise hat mittlerweile große Teile des alltäglichen Lebens erreicht. Ab morgen, 16.03.20, sind auch in Deutschland bundesweit Schulen und Kindergärten bis nach die Osterferien geschlossen, Betriebe stellen Mitarbeiter in Quarantäne und die Leute hamstern Lebensmittel. In den europäischen Nachbarländern wie Italien und Österreich sieht es teilweise noch schlimmer aus.

Für Veranstalter, Vereine und weitere Organisationen von gesellschaftlichen Ereignissen (auch Kirchen) gibt es mittlerweile auch offizielle Empfehlungen, der weiteren Verbreitung des Corona-Virus durch Vermeidung und Absage von Gruppenveranstaltungen vorzubeugen.

Als verantwortungsbewusster Sportverein müssen wir diese aktuelle Situation im Land unter diesen Gesichtspunkten bewerten und unser Vereinsleben sowie den Sportbetrieb an die offiziellen Maßnahmen ausrichten.

Daher werden wir bis auf Weiteres den Sportbetrieb einstellen. Erste Maßnahmen sind: 

  • Das Winterhallentraining hat am 12.03.2020 für diese Saison letztmalig stattgefunden
  • Das Sonntagsradeln hat heute am 15.03.2020 letztmalig für diese Saison stattgefunden
  • Der Start der MTB-Club Bikesaison wird auf nach die Osterferien verlegt
  • Der nächste MTB-Club Vereinsabend wird nicht vor Ende der Osterferien stattfinden
  • Sitzungen des Vereinsvorstandes werden per Telefonkonferenz abgehalten

Der Vereinsvorstand wird am 17.03.2020 in seiner nächsten Vorstandsssitzung über die aktuelle Situation beraten.

Aktuellste Informationen zur Lage jederzeit auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums.  https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html

Der Vorstand
Die Sportbereiche