Beitragsordnung

Link: Gesamte MCM_Beitragsordnung_2024

 

Gültig ab 1.1.2024

1. Grundlage

Grundlage für die Regelungen in dieser Beitragsordnung ist der § 6 der Satzung.

2. Beschlussfassung und Bekanntgabe

  1. Die Mitgliederversammlung hat in ihrer Sitzung am 03.03.2023 die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen.
  2. Mitglieder, die dem Verein neu beitreten, können die Beitragsordnung auf der Homepage des Vereins herunterladen.
  3. Diese Beitragsordnung gilt solange, bis die Mitgliederversammlung eine neue Beitragsordnung beschließt, mindestens bis zum 31.12.2024.
  4. Zusätzlich zu den Beiträgen können nach §6 der Satzung von der Mitgliederversammlung weitere ehrenamtliche Leistungen für Mitglieder ab 16 Jahren beschlossen werden. Diese können durch einen zusätzlichen Geldbetrag abgelöst werden, der höchstens 50% des Beitrags betragen darf.
  5. Im Beitrag sind für jedes Mitglied enthalten:
    Mitgliedschaft bei der DIMB e.V. sowie eine private Tretradversicherung des BDR, versichert sind private Fahrten mit dem Fahrrad

3. Höhe des Beitrags

Der Beitrag im Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember) beträgt für

* Schüler, Studenten, Auszubildende und Arbeitslose ab 23 Jahren müssen dies unaufgefordert jährlich bis zum 31. Januar per E-Mail nachweisen.

4. Neumitglieder

Der Beitrag für Neumitglieder beträgt bei Eintritt ab dem 1. September des Jahres 50 % des  Jahresbeitrags. Im Folgejahr gilt der normale Jahresbeitrag. 

Beim Austritt aus dem Verein werden keine Beiträge rückerstattet.

5. Zahlung

Die Beiträge des Vereins werden Anfang Februar des jeweiligen Kalenderjahres durch ein  SEPA Lastschriftmandat eingezogen.